Bestattungskosten in Deutschland verständlich machen.

Was eine Bestattung tatsächlich kostet, hängt von der Bestattungsart, dem Bundesland und dem konkreten Friedhof ab. Hier finden Sie eine ehrliche Aufschlüsselung nach Bestattungsart, Stadt und Kostenblock, ohne Marketingsprache und ohne überhöhte Lockpreise.

Stand 2026 Auf Basis öffentlicher Gebührensatzungen Vermittlung an seriöse, regionale Institute

Bestattungsarten im Vergleich

Die Wahl der Bestattungsart bestimmt rund zwei Drittel der späteren Gesamtkosten. Eine anonyme Feuerbestattung kommt mit etwa 1.500 bis 2.500 Euro aus, eine klassische Erdbestattung im Wahlgrab kann 12.000 Euro und mehr erreichen. Jede Form hat eigene rechtliche Voraussetzungen, eigene Ruhefristen und eigene Folgekosten für die Pflege.

Friedhofsgebühren nach Stadt

Friedhofsgebühren werden in Deutschland von der jeweiligen Kommune festgelegt. Berlin schreibt einheitlich 20 Jahre Ruhefrist vor, München rechnet je nach Friedhofsteil in 10-Jahres-Schritten ab, Hamburger Ohlsdorf gilt als günstige Adresse für Wahlgräber. Hier ein lokaler Überblick.

Was Sie hier nicht finden

Keine Lockpreise, die in keinem realen Bestattungsfall haltbar sind. Keine Verteilung Ihrer Daten an fünf Anbieter gleichzeitig. Keine versteckten Aufschläge im Anschluss. Wenn Sie hier einen Eindruck gewinnen, dass Bestattungskosten in Wirklichkeit höher sind als auf vielen Vergleichsportalen ausgewiesen, ist das beabsichtigt. Ein offen kommunizierter Preis ist die Grundlage für ein faires Gespräch mit dem Bestatter.

Unverbindliches Angebot von einem regionalen Bestattungsinstitut

Sie nennen Postleitzahl und Bestattungsart, wir verbinden Ihre Anfrage mit einem seriösen Bestattungsinstitut in Ihrer Region. Antwort in der Regel binnen eines Werktags.

Kein Massenverteiler. Nur ein Bestattungsinstitut.
Kostenlotse vermittelt Ihre Anfrage an ein einzelnes, vorab geprüftes Bestattungsinstitut in Ihrer Region. Sie erhalten keinen Massen-E-Mail-Verteiler. Die Vermittlung ist für Sie kostenfrei. Wir refinanzieren uns über eine pauschale Vermittlungsgebühr des Bestattungsinstituts und beeinflussen den Angebotsumfang nicht.
Karl Benecke, Herausgeber
Recherchiert und aufbereitet auf Basis öffentlicher Gebührensatzungen, Bestattungsgesetze der Länder und Auskünften regionaler Bestattungsinstitute. Bei Fragen oder Korrekturhinweisen: [email protected]