Bestattungsvorsorge: drei seriöse Wege, eines noch zu Lebzeiten zu regeln

Etwa sieben von zehn Erwachsenen in Deutschland haben keine Bestattungsvorsorge getroffen, obwohl eine deutliche Mehrheit den eigenen Abschied selbstbestimmt geregelt wissen möchte. Hier finden Sie eine ehrliche Gegenüberstellung der drei verbreiteten Wege, ohne Versicherungs-Werbung und ohne Schönrechnerei.

Treuhandeinlage Vorsorgevertrag Sterbegeldversicherung

Warum Vorsorge wirtschaftlich und menschlich Sinn ergibt

Eine durchschnittliche Bestattung in Deutschland kostet zwischen 4.000 und 13.000 Euro. Wer keine Vorsorge trifft, hinterlässt diese Rechnung den nächsten Angehörigen, häufig den eigenen Kindern. Hinzu kommen rund 70 organisatorische Entscheidungen in einer emotional belasteten Lage, von der Sargauswahl bis zum Friedhof. Vorsorge verschiebt diese Entscheidungen in einen ruhigen Moment Ihrer eigenen Lebensgestaltung.

Die rechtliche Grundlage ist eindeutig. § 1968 BGB verpflichtet die Erben zur Tragung der Bestattungskosten. Wer keinen Nachlass hinterlässt, dessen Bestattung wird zwar nach § 74 SGB XII vom Sozialamt auf einfacher Stufe übernommen, jedoch nur in ortsüblicher Minimalausführung und mit dem Recht des Sozialamts, sich an unterhaltspflichtigen Angehörigen schadlos zu halten.

Bestattungsvorsorgevertrag

Sie schließen zu Lebzeiten einen Vertrag direkt mit einem Bestattungsinstitut ab und legen darin alle Wünsche fest. Die Kosten werden auf einem Treuhandkonto bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG hinterlegt.

Typische Höhe: 3.500 bis 12.000 Euro Treuhandeinlage je nach Wunsch

Vorteile

  • Wünsche sind detailliert geregelt
  • Geld ist insolvenzfest auf Treuhandkonto
  • Angehörige werden nicht mit Entscheidungen belastet

Was Sie wissen sollten

  • Bindet Sie früh an ein bestimmtes Institut
  • Wechsel später zwar möglich, aber mit Aufwand

Treuhandeinlage ohne Vertrag

Sie legen einen Betrag auf einem Treuhandkonto an, ohne sich auf einen konkreten Bestatter festzulegen. Erst im Sterbefall wählen die Angehörigen das Institut.

Typische Höhe: Frei wählbar, typisch 3.000 bis 10.000 Euro

Vorteile

  • Volle Flexibilität für Angehörige
  • Geld ist im Sterbefall sofort verfügbar
  • Hartz-IV-fest in angemessener Höhe

Was Sie wissen sollten

  • Wünsche sind weniger detailliert dokumentiert
  • Erfordert ergänzend eine schriftliche Bestattungsverfügung

Sterbegeldversicherung

Eine Kapitallebensversicherung mit kleinen monatlichen Beiträgen, deren Auszahlung im Todesfall an die Bestattung gebunden ist. Geeignet, wenn keine größere Summe auf einmal verfügbar ist.

Typische Höhe: Beitrag typisch 15 bis 80 Euro pro Monat

Vorteile

  • Niedrige monatliche Beiträge möglich
  • Auszahlung sicher und schnell
  • Keine Gesundheitsprüfung bei vielen Tarifen

Was Sie wissen sollten

  • Über die Gesamtlaufzeit oft teurer als Treuhand
  • Mit zunehmendem Alter wird die Versicherung deutlich teurer

Drei Schritte zur eigenen Vorsorge

  1. Wünsche notieren. Bestattungsart, Friedhof, Trauerfeier-Stil. Schon ein einseitiges, datiertes und unterschriebenes Dokument ist eine wirksame Bestattungsverfügung.
  2. Finanzierung wählen. Treuhand für maximale Flexibilität, Vorsorgevertrag für maximale Detailtreue, Sterbegeldversicherung bei knappem Budget.
  3. Bei Angehörigen hinterlegen. Verfügung, Vertragskopie und Kontaktdaten des Bestatters in einer leicht auffindbaren Mappe.

Häufige Fragen

Ab welchem Alter ist eine Bestattungsvorsorge sinnvoll?
Eine pauschale Altersgrenze gibt es nicht. Ab dem 55. Lebensjahr nehmen die meisten Menschen das Thema konkret in die Hand, sobald die eigenen Eltern in einer ähnlichen Lebensphase sind. Versicherungslösungen werden mit jedem Jahr deutlich teurer, deshalb lohnt der frühe Abschluss. Treuhand-Lösungen sind altersneutral.
Ist eine Vorsorge auch sozialhilferechtlich sicher?
Eine Bestattungsvorsorge in angemessener Höhe gilt nach gefestigter Rechtsprechung des Bundessozialgerichts als Schonvermögen und wird auf eine Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt nicht angerechnet. Maßstab ist eine ortsübliche, würdige Bestattung. Bei der Treuhandvariante ist das in der Regel unproblematisch, bei Versicherungslösungen kommt es auf die Vertragsgestaltung an.
Was geschieht, wenn ich umziehe oder das Bestattungsinstitut wechselt?
Bei einer Treuhandeinlage ohne festen Vertragspartner ist ein Wechsel jederzeit ohne Verluste möglich. Bei einem konkreten Vorsorgevertrag können Sie das Institut wechseln, in der Regel gegen Verrechnung der bisherigen Verwaltungskosten.
Werden Wünsche aus einer Bestattungsverfügung rechtlich beachtet?
Ja. Die Bestattungsgesetze der Bundesländer schreiben den Vorrang des Willens der verstorbenen Person fest. Eine schriftliche Bestattungsverfügung, idealerweise notariell beglaubigt oder vom Bestatter dokumentiert, ist rechtsverbindlich und überstimmt abweichende Wünsche der Erben.
Wie unterscheidet sich Vorsorge von einem Bestattungsvertrag im Sterbefall?
Vorsorge wird zu Lebzeiten geschlossen, von der Person, die später bestattet werden soll. Der konkrete Bestattungsvertrag wird erst im Sterbefall geschlossen, durch die Hinterbliebenen. Vorsorge entlastet die Hinterbliebenen finanziell und emotional, weil sie keine Entscheidungen mehr treffen müssen.

Vorsorge mit einem regionalen Bestattungsinstitut konkret planen

Sie nennen Ihre Postleitzahl und eine ungefähre Vorstellung der Bestattungsart. Ein vorab geprüftes Bestattungsinstitut aus Ihrer Region erstellt Ihnen ein schriftliches, unverbindliches Vorsorge-Angebot.

Kein Massenverteiler. Nur ein Bestattungsinstitut.
Kostenlotse vermittelt Ihre Anfrage an ein einzelnes, vorab geprüftes Bestattungsinstitut in Ihrer Region. Sie erhalten keinen Massen-E-Mail-Verteiler. Die Vermittlung ist für Sie kostenfrei. Wir refinanzieren uns über eine pauschale Vermittlungsgebühr des Bestattungsinstituts und beeinflussen den Angebotsumfang nicht.
Karl Benecke, Herausgeber
Recherchiert und aufbereitet auf Basis öffentlicher Gebührensatzungen, Bestattungsgesetze der Länder und Auskünften regionaler Bestattungsinstitute. Bei Fragen oder Korrekturhinweisen: [email protected]
Methode. Marktdaten zu Vorsorge-Quoten basieren auf einer Erhebung der EMNID-Sozialforschung für den Bundesverband Deutscher Bestatter. Verteilung der Vorsorge-Instrumente nach Bundesverband: Treuhand 46,8 Prozent, Sterbegeldversicherung 41,6 Prozent, Lebensversicherung 12,4 Prozent, Sterbekasse 3,2 Prozent.